Strafrecht ist eine besondere Form des öffentlichen Rechts.

Im Zivil- oder Privatrecht, stehen sich Bürger und Bürger (oder auch Bürger und Staat) in Augenhöhe gegenüber. Es gilt - eingepasst in die gesetzlichen Vorgaben - der Gedanke der Vertragsfreiheit.

Anders beim öffentlichen Recht. Hier muss sich der Bürger in einem "Über-unter-Verhältnis" der Obrigkeit stellen. Die Regeln sind vorbestimmt. Wir kennen das in vielfältiger Form (bspw. Strafzettel, Baugenehmigung, Passbehörde, Schulzeugnis usw.).


Im Strafrecht passiert es nur allzu oft, dass
man sich grundlos den Beschuldigungen der Obrigeit "Justiz" ausgesetzt sieht. Hintergrund ist, dass die Staatsanwaltschaft und mit ihr die Polizei die ihr zugeleiteten Strafanzeigen prüfen müssen. Gibt es Anhaltspunkte - und dazu reicht schon die Behauptung einer Person aus -, dass die Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen sind, muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

So passiert es immer wieder, dass ein Straftatbestand im Raume steht, dessen Unrichtigkeit für den Betroffenen nicht oder nur schwer zu beweisen ist.

Hier gilt wie in vielen anderen Fällen:

Äußern Sie sich als Beschuldigter niemals spontan zu den Ihnen gemachten Vorwürfen! Es ist die Staatsanwaltschaft die den Tatvorwurf beweisen muss. Vorschnelles Antworten auf Fragen kann ein Einfallstor für weitere Ermittlungen sein. Erst gilt es, die Gedanken der Staatsanwaltschaft zu kennen. Sie sollten sich deshalb in ihren Aussagen auf die Pflichtangaben zu Ihrer Person beschränken.

Werden Sie als Beschuldigter angeschrieben, zögern Sie nicht und kommen Sie mit dem Ladungsschreiben zu uns. Je schneller desto besser. Rechtsanwalt von der Wense weiß als langjähriger Strafverteidiger mit derlei Angelegenheiten von Berufs wegen umzugehen.

Nur für den Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsunterlagen zu nehmen. Erst wenn man weiß, auf welcher Grundlage die Ermittlungen laufen, kann hierauf sachgerecht reagiert werden. Nach ausführlicher Erörterung mit Ihnen übernimmt Rechtsanwalt von der Wense für Sie die schriftliche Stellungnahme zu dem Tatvorwurf gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Im Rahmen der Erörterung werden Ihnen die Wege der Rechtsverteidigung ebenso aufgezeigt wie die bestehenden Erfolgsaussichten.

"Angeklagter! Warum nehmen Sie denn Ihr Geständnis zurück?"
"Mein Anwalt hat mich von meiner Unschuld überzeugt."

Dabei wollen wir es nicht bewenden lassen. Wir wollen nicht Sie, sondern die Staatsanwaltschaft und das Gericht von Ihrer Unschuld überzeugen und Ihnen Sicherheit und Gelassenheit im Umgang mit den erhobenen Vorwürfen geben.