Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Berlin

Verwaltungsrecht. Berlin.

Wenn Behörden entscheiden, haben Sie das Recht auf kompetente Gegenwehr. Dr. Fabian Kessler vertritt Mandanten konsequent gegenüber öffentlichen Stellen – außergerichtlich wie vor dem Verwaltungsgericht.

20+ Jahre Erfahrung
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Bundesweit Mandate möglich

Unsere Rechtsgebiete

Verwaltungsrecht in seiner ganzen Breite – präzise Expertise, die exakt dort ansetzt, wo Behörden Grenzen überschreiten oder Rechte beschnitten werden.

Baurecht & Baugenehmigungen

Baugenehmigungsverfahren, Widerspruch gegen Bauverwaltungsakte, Nachbarrechtsstreitigkeiten sowie Veränderungssperren und Bebauungsplanrecht. Wir begleiten Bauherren, Eigentümer und Investoren vom behördlichen Verfahren bis zum Verwaltungsgericht.

Aufenthalts- und Ausländerrecht

Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerungsverfahren, Abschiebeschutz und Duldung. Wir vertreten Mandanten gegenüber Ausländerbehörden und im Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Beamten- und Disziplinarrecht

Beförderungsverfahren, Dienstunfähigkeit, Versetzungen, Ruhestandsversetzungen sowie Disziplinarverfahren. Wir vertreten Beamte der Länder und des Bundes in sämtlichen Stadien des Dienstrechtsverfahrens.

Gewerbe- und Vergaberecht

Gewerbezulassung und -untersagung, gaststättenrechtliche Verfahren, öffentliches Vergaberecht sowie Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. Kompetente Vertretung für Gewerbetreibende und Bieter im Vergabeverfahren.

Kommunalrecht & Widerspruchsverfahren

Kommunale Satzungen, Beitragsbescheide, Gebührenfestsetzungen und Ordnungsverfügungen. Wir begleiten Widerspruchsverfahren nach § 68 ff. VwGO sowie die anschließende Anfechtungsklage gegen behördliche Entscheidungen.

Umwelt- und Planungsrecht

Immissionsschutzrecht, naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, Raumordnung und Planfeststellungsverfahren. Wir vertreten Betroffene und Vorhabenträger im komplexen Schnittfeld von Verwaltungs- und Umweltrecht.

Verwaltungsrecht mit Berliner Verwurzelung und bundesweiter Reichweite

Dr. Fabian Kessler ist seit über zwei Jahrzehnten im deutschen Verwaltungsrecht tätig und vertritt Mandanten in allen verwaltungsrechtlichen Fachgebieten – vom verwaltungsbehördlichen Erstverfahren über das Widerspruchsverfahren bis hin zur Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Kanzlei versteht sich als strategischer Partner, der die Stärken des Mandanten klar analysiert und gegenüber Behörden und Gerichten mit Nachdruck vertritt.

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht erfüllt Dr. Kessler die strengen Voraussetzungen des § 5 FAO: intensive Spezialisierung, nachgewiesene Fallpraxis in allen Kernbereichen des öffentlichen Rechts sowie eine kontinuierliche Fortbildungsverpflichtung. Diese Zertifizierung ist keine formale Auszeichnung – sie ist der Garant für die Tiefe der Expertise, auf die Mandanten in existenziellen Rechtsstreitigkeiten angewiesen sind.

Die Kanzlei ist im Herzen Berlins-Charlottenburg am Kurfürstendamm angesiedelt und bestens mit den zuständigen Verwaltungsgerichten in Berlin-Brandenburg sowie allen Bundesbehörden vernetzt. Dr. Kessler engagiert sich als Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin und gibt sein Fachwissen an die nächste Generation von Juristen weiter – ein Beleg für die wissenschaftliche Fundierung seiner praktischen Tätigkeit.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Mitglied DAV (Deutscher Anwaltverein)
Rechtsanwaltskammer Berlin
Lehrbeauftragter FU Berlin

Der Mandatsprozess

Transparenz und klare Kommunikation – von der ersten Schilderung des Sachverhalts bis zur abschließenden Durchsetzung Ihrer Rechte.

Erstberatungsgespräch

In einem vertraulichen Gespräch erfassen wir den Sachverhalt vollständig und bewerten die Erfolgsaussichten offen und realistisch. Auf Wunsch auch telefonisch oder per Videokonferenz.

Fallprüfung & Strategie

Wir analysieren Bescheide, Akten und Fristen eingehend, identifizieren Angriffspunkte und erarbeiten eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Ihr Verfahren.

Außergerichtliche Vertretung / Widerspruch

Wir führen den Widerspruch nach §§ 68 ff. VwGO, verhandeln mit Behörden und streben im Interesse des Mandanten eine schnelle und kosteneffiziente außergerichtliche Lösung an.

Gerichtliche Durchsetzung

Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, vertreten wir Sie vor dem Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und – soweit erforderlich – vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Was unsere Mandanten sagen

Anonymisierte Rückmeldungen aus abgeschlossenen Mandaten. Namen und spezifische Falldetails werden aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit nicht veröffentlicht.

„Dr. Kessler hat unsere Baugenehmigung erfolgreich gegen den ablehnenden Bescheid der Behörde durchgesetzt. Die Strategie war klar, die Kommunikation stets transparent. Nach einem langen Widerspruchsverfahren haben wir nun Baurecht – das hätten wir ohne diese kompetente Vertretung nicht erreicht."

Bauherrin, Berlin-Pankow

„Als Gastronomiebetreiber stand ich vor dem Entzug meiner Konzession. Dr. Kessler hat das Verfahren ruhig und professionell geführt, die Behörde sachlich konfrontiert und meine Betriebserlaubnis letztlich erhalten. Ich empfehle die Kanzlei jedem Gewerbetreibenden uneingeschränkt."

Gewerbetreibender, Berlin-Mitte

„Im Disziplinarverfahren gegen mich hat Dr. Kessler meine Interessen außerordentlich kompetent vertreten. Er kannte jede Verfahrensbesonderheit des Beamtenrechts und hat mir von Anfang an klar und ehrlich erklärt, wo wir stehen. Das Verfahren wurde eingestellt."

Beamter, Land Berlin

Transparente Honorargestaltung

Die Vergütung anwaltlicher Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das gesetzliche Gebührentatbestände für gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten definiert. In geeigneten Fällen – insbesondere bei komplexen oder umfangreicheren Mandaten – ist der Abschluss einer individuellen Honorarvereinbarung möglich, die Transparenz und Planungssicherheit für beide Seiten schafft.

Bevor Sie uns beauftragen, werden wir Ihnen die voraussichtliche Vergütungsstruktur für Ihr Mandat offen darlegen. Unser Ziel ist eine klare, verständliche und faire Kostenkommunikation – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Recht.

Mandatsgespräch anfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – vertraulich und unverbindlich.

Kanzlei Dr. Fabian Kessler

Kurfürstendamm 194
10707 Berlin (Charlottenburg)

Sprechzeiten

Montag – Freitag: 9:00 – 18:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten auf Vereinbarung

Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. Die Schilderung Ihres Sachverhalts begründet noch kein Mandatsverhältnis. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.