Ich vertrete Privatpersonen, Unternehmen und Verbände in allen Fragen des Verwaltungsrechts – von der Baugenehmigung bis zum Umweltrecht.
„Gerechtigkeit ist die feste und dauerhafte Willenskraft, jedem das Seine zuzuteilen."
— Ulpian
Spezialisiert auf komplexe Verwaltungsrechtsfälle mit hoher Erfolgsquote vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Widerspruchsverfahren gegen Bauverbot, Teilgenehmigungen, Abweichungsgenehmigungen und Vollzugsverfahren.
Immissionsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht, FFH-Gebiete und Genehmigungsverfahren nach BImSchG.
Widersprüche gegen Bescheide der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung und Krankenkassen.
Vergabeverfahren, Nachprüfungsverfahren vor dem Vergabekammern und Vergabesenaten.
Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Bauleitpläne und Teilplanverfahren nach BauGB.
Maßnahmen der Polizei, Gewerbeaufsicht, Gaststättenrecht und Versammlungsrecht.
Transparent, strukturiert und zielorientiert – von der ersten Analyse bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls mit transparenter Prognose und Kostenaufstellung.
Entwicklung einer maßgeschneiderten Rechtsstrategie basierend auf aktueller Rechtsprechung.
Vorbereitung und Einlegung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen vor den Fachgerichten.
Prozessführung vor Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem BVerwG.
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