Kostenfalle

Folgender Hinweis sei erlaubt:

Die Verfahrenskosten können selbst im vermeintlich so harmlosen Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts bei der Durchführung von Hauptverhand- lungsterminen mit Sachverständigenanhörung sowie der Vernehmung von Zeugen leicht so hoch werden, dass ein Bürger ohne Rechtsschutzver- sicherung schnell den Mut und schlimmstenfalls trotzdem seinen Führer- schein verliert. Das muss nicht so sein. Man sollte also vorsorgen durch Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Wenigstens für das Verkehrs- recht. Sie sollten in diesem Zusammenhang allerdings folgendes beachten:

Sie haben grundsätzlich bei allen Rechtsschutzversicherungen eine „freie Anwaltswahl“. Sie sollten sich im Zweifel weder auf Empfehlungen noch auf Anordnungen Ihrer Rechtsschutzversicherungen einlassen, die immer häufiger bestrebt sind, deren „Hausanwälte“ ihrem eigenen Versicherungs- nehmer quasi vorzuschreiben. So wird sogar schon angeboten, eine verein- barte Selbstbeteiligung um die Hälfte zu reduzieren, wenn man einen „empfohlenen“ Anwalt wählt.

Diese „Empfehlungen“ sind regelmäßig kein Kundenservice, sondern ganz    im Gegenteil Ausdruck von konzerninternen Sparmaßnahmen. Die Haus- oder Vertragsanwälte kosten den Versicherer – aufgrund individueller Absprachen – zumeist nur einen Bruchteil dessen, was ein freier ver- sicherungsunabhängiger Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungs- gesetz (RVG) zu liquidieren berechtigt ist. Für weniger Geld gibt es dann weniger Engagement, selbstverständlich auch keine überdurchschnittlichen Bemühungen und häufig auch keinen Erfolg. Suchen Sie sich daher selbst einen (versicherungsunabhängigen) Spezialisten.