Kostenfalle
Folgender Hinweis sei
erlaubt:
Die Verfahrenskosten können selbst im vermeintlich so harmlosen
Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts bei der Durchführung von
Hauptverhand- lungsterminen mit Sachverständigenanhörung sowie der Vernehmung von
Zeugen leicht so hoch werden, dass ein Bürger ohne
Rechtsschutzver- sicherung schnell den Mut und schlimmstenfalls trotzdem seinen
Führer- schein verliert. Das muss nicht so sein. Man sollte also vorsorgen durch
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Wenigstens für das Verkehrs- recht. Sie
sollten in diesem Zusammenhang allerdings folgendes beachten:
Sie haben
grundsätzlich bei allen Rechtsschutzversicherungen eine „freie Anwaltswahl“. Sie
sollten sich im Zweifel weder auf Empfehlungen noch auf Anordnungen Ihrer
Rechtsschutzversicherungen einlassen, die immer häufiger bestrebt sind, deren
„Hausanwälte“ ihrem eigenen Versicherungs- nehmer quasi vorzuschreiben. So wird
sogar schon angeboten, eine verein- barte Selbstbeteiligung um die Hälfte zu
reduzieren, wenn man einen „empfohlenen“ Anwalt wählt.
Diese
„Empfehlungen“ sind regelmäßig kein Kundenservice, sondern ganz im Gegenteil
Ausdruck von konzerninternen Sparmaßnahmen. Die Haus- oder Vertragsanwälte
kosten den Versicherer – aufgrund individueller Absprachen – zumeist nur einen
Bruchteil dessen, was ein freier ver- sicherungsunabhängiger Rechtsanwalt nach dem
Rechtsanwaltsvergütungs- gesetz (RVG) zu liquidieren berechtigt ist. Für weniger
Geld gibt es dann weniger Engagement, selbstverständlich auch keine
überdurchschnittlichen Bemühungen und häufig auch keinen Erfolg. Suchen Sie sich
daher selbst einen (versicherungsunabhängigen) Spezialisten.